Beim Eigentümerwechsel eines Zinshauses müssen nicht nur der Kaufpreis und der Grundbuchstand zusammenpassen. Für jede Einheit ist zu klären, welcher Bestandvertrag gilt, wer ab welchem Stichtag Miete und Betriebskosten abrechnet, welche Verständigung die Mieter erhalten und wie die Hausverwaltung ihre Arbeit fortsetzt.
Wir verbinden deshalb den Übergang von Bestandverträgen, Zahlungen und Verwaltung mit dem konkreten Kauf- und Bestandvertrag. § 1120 ABGB und § 2 MRG bilden wichtige Ausgangspunkte, beantworten aber nicht jede Konstellation pauschal. Entscheidend bleiben Anwendungsbereich, Urkunden, Stichtag und die tatsächlich übergebenen Belege.