Seit 1. Juli 2026 gelten für neue Immobilieninserate und Verträge geänderte Vorgaben des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes 2012. Beim Zinshaus betrifft das nicht nur zwei Kennzahlen im Inserat. Entscheidend sind ein passender Ausweis, die rechtzeitige Vorlage vor der Vertragserklärung des Käufers und eine Vertragsgestaltung, die Energiekennzahlen nicht mit ungeprüften Zusagen vermischt.
Verkäufer sollten den Energieausweis deshalb bereits vor Beginn der Vermarktung mit Bauakt, Nutzungsbestand und geplanten Vertragsanlagen abstimmen. Käufer sollten prüfen, ob der Ausweis das angebotene Gebäude tatsächlich abbildet und ob spätere Umbauten oder technische Änderungen nachvollziehbar dokumentiert sind.