Zinshaus
Lexikon

Altbau

Altbau bezeichnet im Zinshaus-Kontext meist ältere Gebäude mit besonderer mietrechtlicher und erhaltungsrechtlicher Relevanz.

Kurz erklärt

Altbaufragen können Mietzins, Sanierung, Erhaltung und Offenlegung beeinflussen.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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