Zinshaus
Lexikon

Leerstand

Leerstand bezeichnet nicht vermietete Einheiten oder Flächen.

Kurz erklärt

Im Zinshaus kann Leerstand Fragen zu Ertrag, Betriebskosten, Erhaltung, Nutzung und späterer Vermietung auslösen.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

← Zurück zum Lexikon

Zinshaus-Unterlagen prüfen lassen?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir klären die nächsten Schritte strukturiert und vertraulich.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg