Lexikon
Verkäufergarantie
Eine Verkäufergarantie ist eine vertragliche Zusage des Verkäufers zu bestimmten Tatsachen.
Kurz erklärt
Sie sollte nur soweit gegeben werden, wie Unterlagen und Wissen sie tragen.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
← Zurück zum LexikonZinshaus-Unterlagen prüfen lassen?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir klären die nächsten Schritte strukturiert und vertraulich.
Kontakt
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000